Bewertung von Baumängeln
“Entspricht die erbrachte Bauleistung
nicht dem vertraglich vereinbarten Zustand,
so liegt ein Mangel vor.”
Das Feststellen und vor allem eine neutrale Beurteilung von Mängeln (Ursache und Verantwortlichkeit) ist tatsächlich aber sehr komplex.
Um festzustellen, ob eine erbrachte Bauleistung gebrauchstauglich und nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik erstellt wurde, oder ob ein geringfügiger Mangel oder ein optischer Mangel vorliegt, ist nur durch eine fachgerechte Beurteilung möglich.
Wir verfügen über die notwendigen Voraussetzung:
- Qualifizierung als Sachverständiger
- Know-how aus langjähriger praktische Erfahrung aus persönlichen Bauprojekten
- regelmäßige Weiterbildungen
Unsere Leistungen:
- Objektive fachgerechte Beurteilung von Natursteinarbeiten
(vereidigter Sachverständiger) - Feststellung und Dokumentation von Schäden (Mängeln)
- Klassifizierung von Mängeln:
- technischer Mangel, geringfügiger Mangel, optischer Mangel, Bagatelle
- Untersuchung auf Gebrauchstauglichkeit
- Ursachenermittlung
Außerdem:
- Ausarbeitung von Varianten der Mängelbeseitigung
- Leicht überschaubare Einzelkostenermittlung
- ggf. Kalkulation eines Minderwert oder einer Wertminderung
Siehe >> Bautechnische Beratung